PRESSEMITTEILUNG 2/2020

Ansbach, den 10.01.20

B 13 Ortsumgehung Schlungenhof - Die Vorteile einer Ortsumfahrung überwiegen

Im Vorfeld des Bürger- und Ratsentscheids erläutert das Staatliche Bauamt nochmals seinen Vorschlag für die Vorzugsvariante 3.1. - Anpassungen dieser Variante sind noch möglich.

Nach Jahren der detaillierten und von intensiver Bürgerbeteiligung geprägter Planung hat das Staatliche Bauamt im letzten Herbst das vorläufige Ergebnis der Variantenprüfung vorgestellt. Für die Planer des Staatlichen Bauamts hatte die Variante 3.1. unterm Strich am besten abgeschnitten, wobei auch andere Varianten sehr dicht dem favorisierten Trassenvorschlag folgten. In der gut besuchten Bürgerinformationsveranstaltung am 11. November 2019 in der Stadthalle Gunzenhausen hatte das Staatliche Bauamt die Gründe seiner Entscheidung dargelegt und ausführlich den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern erläutert.

Im Vorfeld der nun anstehenden Entscheidung der Bürgerinnen und Bürgern in Gunzenhausen am 19. Januar 2020, ob die Stadt kommunale Flächen bereitstellen darf oder nicht, informiert das Staatliche Bauamt nochmals die Öffentlichkeit und stellt die wichtigsten Punkte zusammen.

„Wir möchten damit den Menschen in Gunzenhausen die notwendigen Informationen und Grundlagen für eine wohlüberlegte Entscheidung geben“, so Amtsleiter Heinrich Schmidt. „Das ist unser Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung“.

„Spielräume noch vorhanden“ - Veränderungen der Trassenführung sind möglich

Im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung in der Stadthalle Gunzenhausen waren nochmals Fragen nach der Verkehrswirkung und der potenziellen Verdrängungswirkung der geplanten Umfahrung aufgekommen. Würde nicht die neue Variante den Verkehr auf die Alemannenstrasse und andere Innenstadtbereiche verdrängen und die problematische Verkehrssituation lediglich nach Gunzenhausen verlegen, aber nicht lösen? Auch aus Teilen von Schlungenhof waren Fragen hinsichtlich der Lärmentwicklung für den östlichen Ortsteil und der Gestaltung der Anschlussstelle auf die B466 aufgekommen. „Das sind alles nachvollziehbare Fragen. Wir haben diese aber auch mit unseren Fach-Planern intensiv besprochen und erachten sie als lösbar. Wir können da Sorgen entkräften“, so Herr Schmidt. Im weiteren Verlauf der Planungen bestehen weitere Spielräume für Optimierungen in der Ausgestaltung, so das Staatliche Bauamt.

Ortsumfahrung hat mehr Vorteile als Nachteile

Allgemein steht nach Vorliegen der Fachgutachten für die Planer des Staatlichem Bauamts fest: Eine Ortsumfahrung hat mehr Vorteile als Nachteile. Sie führt zu einer massiven Entlastung in Schlungenhof – 4/5 des PKW- Verkehrs und nahezu der gesamte Schwerverkehr werden verlagert. Auch die Kernstadt wird vom Verkehr entlastet (siehe Fragekatalog unten). Und dies bedeutet weniger Lärm und Schadstoffe für Schlungenhof und die Kernstadt. Zudem würde auch der Ortsteil Laubenzedel profitieren. Denn, eine Lärmschutzeinrichtung ist vorgesehen und schirmt Laubenzedel auch gegen den bestehenden Bahnlärm ab. Eine Ortsumfahrung bietet schließlich neue Möglichkeiten der Stadtentwicklung im Bereich von Schlungenhof. Bei einer Beibehaltung der Streckenführung auf der heutigen B13 – wie von den Initiatoren des Bürgersbegehrens gefordert – wäre dies alles nicht der Fall. Gleichwohl hätte diese den Vorteil weniger Flächen zu versiegeln. 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:

Welche Vorteile hat eine Ortsumfahrung gegenüber der jetzigen Bestandstrasse?

Mit der Herausnahme des Verkehrs aus der Ortslage werden die Anlieger von Lärm und Schadstoffen entlastet. Mit dem Ansteigen der Lebensqualität im Bereich der jetzigen Hauptverkehrsstraße in Schlungenhof werden auch deutliche Potentiale zur städtebaulichen Aufwertung freigesetzt. Die Fahrzeiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen (lokaler Verkehr, Durchgangsverkehr) verkürzen sich, ohne dass Neubelastungen entstehen. Mit der Verbesserung des Verkehrsflusses im Zuge der B13 wird die Wirtschaftsregion Weißenburg-Gunzenhausen gestärkt, die als einer von wenigen Landkreisen in Bayern über keinen eigenen Autobahnanschluss verfügt.

Was passiert, wenn der Entscheid gegen die Umfahrung ausfällt? Sind dann die Planungen zu Ende?

Das Staatliche Bauamt Ansbach wird die Planung für eine Ortsumgehung Schlungenhof nicht gegen den Willen der Stadt Gunzenhausen weiterverfolgen. Da ein Bürgerentscheid die gleiche Wirkung hat wie ein Stadtratsbeschluss, wird das Staatliche Bauamt die Planungen für die Ortsumgehung auch nicht weiter betreiben.

Wie sind die verkehrlichen Wirkungen der Ortsumgehung für die Kernstadt von Gunzenhausen zu sehen? Wird mehr Verkehr in der Kernstadt die Folge sein? 

Ein Vorteil der Umfahrung für die Kernstadt von Gunzenhausen ist, dass es für den B13 - Durchgangsverkehr, der bisher teilweise noch durch die Innenstadt fährt, noch weniger attraktiv wird, durch Gunzenhausen zu fahren. Bspw. wird der Verkehr auf der Ansbacher Straße beim Kaufland um bis zu 40 % von 8.900 auf 5.300 KFZ/24 h deutlich abnehmen.

Auch für Verkehrsteilnehmer*innen aus Gunzenhausen selbst gibt es Vorteile: Sie können gleich die vorhandene Ortsumgehung der B13 benutzen. Insgesamt sagen die Verkehrsgutachten, dass nicht nur die Ortsdurchfahrt von Schlungenhof, sondern auch die Kernstadt von Gunzenhausen deutliche Verkehrsentlastungen gegenüber dem Ist-Zustand erfahren.

Die prognostizierten Zu- und Abnahmen des Verkehrs sind in der Abbildung  unter "Weitere Informationen" zu erkennen.

Warum befürwortet das Staatliche Bauamt die Variante 3.1.?
Weil diese Variante vierfünftel des Verkehrs und insbesondere nahezu den gesamten Schwerlastverkehr gut um Schlungenhof lenkt. Fahrtzeiten verkürzen sich merklich.
Die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert sich entlang der bisherigen B13 und der Laubenzedler Straße deutlich. Gleichzeitig erfährt Laubenzedel durch Lärmschutzmaßnahmen ebenfalls eine Reduzierung der überwiegend von Bahnlärm verursachten Lärmbelastung. Durch die gewählte Trasse werden an keinem Wohngebäude die gesetzlichen Lärmvorsorgewerte überschritten.

In großen Bereichen in Schlungenhof werden wiederum Flächen für die künftige Ortsentwicklung, den Fuß- und Radverkehr, Aufenthalt, Tourismus, etc. frei. Die jetzt unattraktiven Flächen entlang der B13 und der Laubenzedler Straße bieten Chancen für städtebauliche Aufwertungen.

Bestehen noch Spielräume der Planung? Werden noch Veränderungen der Variante vorgenommen?

Ja, es sind noch Spielräume vorhanden. Wir sind eigentlich noch am Anfang, im ersten Drittel eines langen Planungsprozesses, und bis wir die Variante richtig ausplanen wird sich die eine oder andere Veränderung ergeben. Da kann es z.B. darum gehen, ob man die Auffahrt auf die B466 verlegt oder die Variante noch länger an der Bahnstrecke entlangführt. Da die Varianten 7 und 2 nach der Untersuchung der Fachgutachter auch gut abgeschnitten haben, wären Teil-Kombinationen aus den Varianten auch denkbar. Aber unsere Vorzugsvariante wird sich in dem Korridor bewegen, der durch die Variante 3.1. vorgezeichnet ist.

Welche Nachteile hat die Ortsumfahrung 3.1?
Jede neue Straße bedeutet eine neu versiegelte Fläche. Auch die Auswirkungen auf den Artenschutz und den Naturschutz sind sorgfältig zu betrachten und es ist für Ausgleich zu sorgen. Hinsichtlich des Naturschutzes ist die geplante Trasse nach Prüfung der Naturschutzgutachter genehmigungsfähig. Gleichzeitig eröffnet die Ortsumgehung aber die Möglichkeit, die Bestandstrasse der B13 und der WUG 22 zurückzubauen und teilweise zu entsiegeln.

Und es entstehen Kosten. Für die Ortsumgehung Schlungenhof wird mit Kosten von etwa 17 Mio. € gerechnet, die vom Bund finanziert werden. Unabhängig von der Ortsumgehung sind 27 Mio. € für die Beseitigung des Bahnübergangs mit der langen Unterführung vorgesehen, die von Bund, Bahn und Landkreis aufzubringen sind.  

Der Landbedarf und die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flur sind unbestritten, sie werden aber mit der gewählten Trasse so gering wie möglich gehalten. Durch Anlehnung der Trasse an die Flureinteilung werden nur wenige landwirtschaftliche Grundstücke mittig durchschnitten. Die künftige Erschließung sämtlicher landwirtschaftlicher Flurstücke wird auf jeden Fall sichergestellt.

Könnte man nicht statt der Ortsumfahrung die bestehende B13 in Schlungenhof optimieren, wie die Befürworter des Bürgerbegehrens sagen? Mit den ersparten Kosten könnten doch Lärmschutzmaßnahmen erfolgen?

Nein, so einfach ist das nicht. Die Mittel für die Ortsumgehung können nicht einfach umgelenkt werden. Zudem sind Lärmschutzmaßnahmen an der vorhandenen Straße nur sehr eingeschränkt möglich, damit könnten maximal die Erdgeschosse vorhandener Wohngebäude geschützt werden. Es würden weiterhin bis zu 15.800 KFZ mit 1.200 LKW pro Tag durch Schlungenhof rollen mit entsprechendem Lärm und Schadstoffausstoß. Daran würde auch ein Tempo 30 nichts Wesentliches verändern.

Weitere Informationen und die Visualisierungen finden Sie unter: https://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/projekte/B51S.ABBA0011.00.html

Auskunft erteilt:

Herr Ott

Telefon: 0981/8905 - 1320