PRESSEMITTEILUNG 40/2018

Ansbach, den 04.09.18

B 2 Ortsumgehung Dietfurt - Vertiefte Planungen für mögliche Umgehungsvarianten sind im Gange

Das Staatliche Bauamt Ansbach hat die notwendigen Fachplanungen für die Umgehungsvarianten beauftragt. Die Ingenieurbüros sind intensiv tätig. In den nächsten Wochen werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt.

Wie mehrfach berichtet ist eine Ortsumgehung von Dietfurt im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten. Das Staatliche Bauamt Ansbach plant diese Maßnahme als Pilotprojekt mit den Gremien Lenkungsgruppe, Arbeitsgruppe und Bürgerdialog.
Für die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Trassenvarianten die einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen, laufen derzeit die vertieften Planungen. Das Staatliche Bauamt Ansbach hat hierzu unterschiedliche Spezialisten mit den notwendigen Fachgutachtachten beauftragt.
Landschaftsplaner und Biologen erfassen die Umweltschutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche, Boden, Wasser, Klima und Landschaft; kulturelles Erbe mit ihren Wechselwirkungen und beurteilen die Auswirkungen der Trassenvarianten auf diese Schutzgüter. Eine Besonderheit war dabei, dass Taucher in der Altmühl nach der seldenen Bachmuschel gesucht haben.
Weiterhin entwickeln Straßenplaner die Trassenvarianten mit ihrem Verlauf nach Lage und Höhe sowie die Knotenpunkte mit den übrigen Straßen. Die notwendigen Brückenbauwerke werden konstruiert. Lösungsansätze für das Rad-, Fuß- und Wirtschaftswegenetz sind aufzuzeigen.
Ausgewählte Fachplaner werten bei den Varianten mit Tunnelbauwerken die vorgefundene Geologie aus, entwickeln daraus den Verlauf und die Bauweise für die Tunnels, legen die aufwändigen Beleuchtungs- und Belüftungseinrichtungen fest und stellen das Sicherheitskonzept mit den notwendigen Brandschutz- und Rettungseinrichtungen auf.
Besondere technische Maßnahmen für die Hochwasser- und Grundwasserverhältnisse sind herauszuarbeiten.
Wichtig sind auch die lärmtechnischen Berechnungen, um die Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung begutachten zu können. Als ein wesentliches Beurteilungsmerkmal bei der Variantenfindenung sind natürlich auch die Kosten für den Bau und den Grunderwerb zu ermitteln.
Aktuell werden für einige Varianten zur besseren Beurteilung der Untergrundverhältnisse sogenannte Baggerschürfe eingebracht und Bodenproben entnommen. Falls dabei private Grundstücke benötigt werden, wird das Einverständnis der Eigentümer vorab eingeholt.
Mit den Ergebnissen aus diesen unterschiedlichen Fachplanungen liegen dann die Grundlagen vor, um die Varianten nach vergleichbaren Bewertungskriterien beurteilen und gegenüberstellen zu können. Zu diesen Kriterien gehören u.a. Flächeninanspruchnahme, Lärmbetroffenheit, Umweltbeeinträchtigungen, verkehrliche Wirkungen, Reise- und Transportzeiten, Baukosten, Betriebs- und Unterhaltskosten, städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Wenn die genannten Ergebnisse vorliegen – es wird Ende des Jahres 2018 wohl soweit sein – wird der wie bisher offen und umfassend geführte Dialogprozess zusammen mit den bekannten Gremien Arbeitsgruppe, Lenkungsgruppe und Bürgerdialog fortgesetzt.

Auskunft erteilt:
Herr Ott
Telefon: 0981/8905 - 1320