Fachbereich Hochbau

Aufgaben

  • Planung- und Durchführung von Baumaßnahmen sowie Bauunterhaltung in den Liegenschaften
  • Baufachliche Betreuung der Liegenschaften
  • Baufachliche Beratung der nutzenden Verwaltungen
  • Verantwortung für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung, den Abbruch, die Beseitigung und die Unterhaltung von Bauwerken entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Wertermittlung u.a. beim Erwerb von Grundstücken als Staatseigentum